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HANDWERKERBONUS: ALLES WAS MAN WISSEN MUSS

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WORUM ES GEHT

Es ist soweit: Die Beantragung des Handwerkerbonus wurde mit 15.07. eröffnet!

Sie haben kürzlich Arbeiten von Fachfirmen in Ihrem Zuhause durchführen lassen oder planen demnächst welche? Mit dem Handwerkerbonus erhalten Sie als Privatperson eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich, also Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten, Erweiterung oder Neuschaffung des Wohn- und Lebensbereichs.

Für die Jahre 2024/25 stehen insgesamt 300 Mio. € an Fördermitteln zur Verfügung, um die Bauwirtschaft zu stärken und Anreize für die Beauftragung von Handwerksleistungen zu schaffen.

WAS WIRD GEFÖRDERT?
 

Gefördert werden nur Kosten für die reine Arbeitsleistung von Handwerkern, die im Zeitraum 1. März 2024 bis 31. Dezember 2025 angefallen sind/werden:

  • Erneuerung von Dächern und Fassaden
  • Spenglerarbeiten
  • Austausch von Fenstern und Böden
  • Erneuerung von Wandtapeten und Malerarbeiten
  • Installationen (z.B. Elektroinstallationen, Sanitär, Heizung, Klima, usw.)
  • Tischlerarbeiten für Einbaumöbel
  • Neuanlage eines Wintergartens oder einer Terrassenüberdachung
  • Pflasterung von Flächen und Wegen
  • Fliesenlegearbeiten
  • Infrastruktureinbauten (wie z.B. Kanal, Brunnen usw.)
  • Gartengestaltung und Gartenarbeiten
  • Schaffung/Renovierung von Pools und Teichanlagen
  • Verlegung für Rasenmäherroboter

Wichtig zu wissen ist, dass der Handwerkerbonus nur für Arbeitskosten genutzt werden kann. Das bedeutet: Fahrt-, Material-, Beratungs-, Planungs- und Entsorgungskosten sind von der Förderung ausgenommen.

WIE VIEL BEKOMMT MAN ZURÜCK?

 

Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit 20% der Arbeitskosten (ohne Steuern) zurückzubekommen. Es können auch mehrere Rechnungen eingereicht werden. Die Untergrenze beträgt 50 €.

In 2024 beträgt das Förder-Maximum pro Person und Wohneinheit  € 2.000. 

Für 2025 wird das Förder-Maximum € 1.500 sein.

WIE ES FUNKTIONIERT
  • Pro Kalenderjahr und Förderwerber kann maximal ein Förderantrag gestellt werden.
  • Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 1.3.2024 bis längstens 31.12.2025 und kann ab 15.07.2024 beantragt werden. 
  • Wichtig ist, dass Sie die entsprechenden Rechnungen gut aufheben und der beauftragte Handwerksbetrieb die reinen Arbeitszeitkosten darauf gesondert ausweist.
  • Für die Online-Beantragung des Handwerkerbonus wird ein ID Austria Zugang empfohlen. Wie Sie sich für die ID Austria registrieren können, erfahren Sie hier:
  • Ihre Heimatgemeinde unterstützt Sie, indem sie eigene Registrierstellen und spezielle Ansprechpartner einrichtet. Damit wird Bürgern bei Behörden- und Amtswegen, die nur digital erledigbar sind, geholfen.
  •  Haben Sie Ihre ID Austria eingerichtet oder Ihren Lichtbildausweis bereit, können Sie den Antrag hier einreichen:
WICHTIG ZU WISSEN
 

Der Handwerkerbonus kann nicht mit Bundes- und Landesförderungen kombiniert werden. Das bedeutet, Sie bekommen eine Leistung nicht doppelt gefördert. Überlegen Sie also im Vorfeld, welche Förderung Sie für ihr jeweiliges Projekt beantragen – so können Sie Ihre persönlichen Förderbeträge maximieren!

Egal, welche Arbeiten Sie planen: jetzt ist der richtige Zeitpunkt – und für (fast) alles gibt es jetzt die richtige Förderung!

Schily Tipp

Wir bieten den Kontakt zu professionellen Partnerfirmen und einen eigenen Profi-Fliesenleger- sowie Rasenmäherroboter-Verlege-Service an. Hier können Sie den Handwerkerbonus ebenfalls nutzen und sich bares Geld zurückholen!

Wenden Sie sich auch an unsere Berater, wenn Sie Unterstützung beim Zurechtfinden im Förderdschungel brauchen. Wir rechnen mit Ihnen gerne gemeinsam durch, wie Sie am meisten aus Ihren Projekten rausholen. Oder wir organisieren für Sie auch gerne eine Kredit- oder Energieberatung.

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Thomas Steidler
Beratung zum Thema bekommst du von unserem Experten:

Thomas Steidler
Tel.: +43 2635 626 29-186
Mail: t.steidler@schilowsky.at

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